Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die Vorausplanung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für ein Kalenderjahr. Der Verwalter stellt ihn auf; beschlossen werden die Vorschüsse, also das Hausgeld, und die Zuführung zu den Rücklagen.
| Erwartete Bewirtschaftungskosten 2027 | 36.000 € |
| Zuführung zur Erhaltungsrücklage | 12.000 € |
| Anteil Wohnung 3 (50/1.000 Miteigentumsanteile) | 2.400 € |
| Hausgeld je Monat | 200 € |
Verteilt wird hier nach Miteigentumsanteilen, dem gesetzlichen Regelfall. Nach Jahresende zeigt die Jahresabrechnung, ob die 200 € gereicht haben, siehe Abrechnungsspitze.
Worüber beschließen die Eigentümer beim Wirtschaftsplan?
Lösung anzeigen
Richtig: B. Der Verwalter stellt den Wirtschaftsplan auf. Beschlossen werden nach § 28 Abs. 1 WEG die Vorschüsse, also das Hausgeld, und die Zuführung zu den Rücklagen.
- Rechtsgrundlage
- § 28 Abs. 1 WEG, Verteilung nach § 16 Abs. 2 WEG
Das Thema wird in der App ausführlich erklärt, mit weiteren Beispielen, Übungen und Prüfungsfragen.
- Lektion 2: Der Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG)
- So findest du es: Tippe in der App unten auf „Lernmodule“ (in Professional und Business heißt der Bereich „Weiterbildung“), öffne Modul 5 und wähle Lektion 2.
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