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Die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter

Wer eine WEG verwaltet, kommt an ihr kaum noch vorbei: Seit Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Hier steht, was in der Prüfung verlangt wird – ohne Werbefloskeln, mit Paragraf und Fundstelle. Gemeint ist die Verwalterprüfung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 26a WEG), also die Sachkundeprüfung für den zertifizierten Verwalter. Wer sich vorbereiten will, findet hier Ablauf, Kosten und Anmeldung.

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Gesetzestext, der Prüfungsverordnung und den öffentlichen Angaben der Industrie- und Handelskammern. Wo etwas nicht amtlich geregelt, sondern nur übliche Praxis ist, sagen wir das dazu.

2 Teileschriftlich und mündlich
90 Min.schriftlicher Teil, mindestens
50 %in jedem Themenbereich
166–430 €Gebühr, je nach IHK

Wer die Prüfung braucht

Seit der WEG-Reform gehört es nach § 19 Absatz 2 Nummer 6 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann das verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen. Anwendbar ist die Vorschrift seit dem 1. Dezember 2023 (§ 48 Absatz 4 WEG); die Schonfrist für Verwalter, die am 1. Dezember 2020 bereits im Amt waren, ist am 1. Juni 2024 abgelaufen.

Es gibt genau eine Ausnahme, und sie ist eng: Sie greift nur, wenn alle drei Bedingungen zusammen erfüllt sind – die Anlage hat weniger als neun Sondereigentumsrechte, zum Verwalter wurde ein Wohnungseigentümer bestellt, und weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangt einen zertifizierten Verwalter. Für gewerbliche Verwalter ist diese Ausnahme praktisch bedeutungslos.

Und wenn die Eigentümer trotzdem einen Verwalter ohne Zertifikat bestellen? Dann ist der Beschluss nicht nichtig, aber anfechtbar, weil er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Jeder Eigentümer kann ihn innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung vor Gericht angreifen (§ 45 WEG). Ficht niemand an, bleibt die Bestellung wirksam.

Was der Titel bedeutet

„Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt“ – § 26a Absatz 1 WEG. Es ist eine Bezeichnungsberechtigung, keine Zulassung: Verwalten darf man auch ohne sie. Ohne sie wird man allerdings immer seltener bestellt.

Nicht zu verwechseln ist die Prüfung mit der Weiterbildungspflicht nach § 34c Absatz 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV: 20 Zeitstunden in drei Jahren. Das eine ist eine einmalige Prüfung, das andere eine laufende Pflicht. Beides betrifft dieselben Personen, hat aber nichts miteinander zu tun.

Wer keine Prüfung braucht

§ 7 ZertVerwV stellt vier Gruppen einem zertifizierten Verwalter gleich. Wer dazugehört, darf sich ohne Prüfung so nennen:

Die Liste ist abschließend. Andere Abschlüsse – auch langjährige Berufserfahrung, auch der Sachkundenachweis nach § 34c GewO – befreien nicht.

Für Unternehmen gilt § 8 ZertVerwV: Eine GmbH oder Personengesellschaft darf sich zertifizierter Verwalter nennen, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung bestanden haben oder nach § 7 gleichgestellt sind. Es reicht also nicht, dass der Geschäftsführer die Prüfung hat, wenn die Objektbetreuer sie nicht haben.

Ablauf: erst schriftlich, dann mündlich

Die Prüfung besteht nach § 3 Absatz 1 ZertVerwV aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Entscheidend ist die Reihenfolge: Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat. Wie viel Zeit dazwischen liegt, ist von Kammer zu Kammer verschieden und reicht vom selben Tag bis zu drei Wochen: In Nürnberg fanden schriftlicher und mündlicher Teil nach einem Teilnehmerbericht am selben Tag statt, die IHK Koblenz prüft mündlich am nächsten Tag, die IHK Berlin rund eine Woche später, die Handelskammer Hamburg „in der Regel ein bis drei Wochen“ später, die IHK Frankfurt etwa zwei Wochen. Plane den mündlichen Teil also nicht automatisch für den Tag danach ein – aber verlass dich auch nicht darauf, dass du zwei Wochen Vorbereitungszeit geschenkt bekommst.

Aussuchen kannst du dir den mündlichen Termin ohnehin nicht: Die Kammern koppeln ihn fest an den schriftlichen. Die IHK Region Stuttgart formuliert das ausdrücklich – zu jedem schriftlichen Termin gehört ein verbindlich zugeordneter mündlicher. Wer den schriftlichen Termin bucht, bucht den mündlichen mit.

Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil dauert mindestens 90 Minuten (§ 3 Absatz 2 ZertVerwV). Er besteht aus praxisbezogenen Aufgaben aus allen vier Themenbereichen „in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander“ – in aller Regel sind es 50 Fragen mit zusammen 80 Punkten. Das Format ist nicht einheitlich: Meist wird am PC geprüft, in Stuttgart auf Tablets – und die IHK Schwaben behält sich ausdrücklich vor, auch in Papierform zu prüfen und das kurzfristig zu entscheiden. Die digitale Variante läuft über die IHK-Prüfungssoftware IHK-eXam (im Browser „Q-Examiner“) – es gibt dazu eine frei zugängliche Demoprüfung.
Mündlicher Teil
Es können bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden; auf jeden entfallen mindestens 15 Minuten. Abgenommen wird er von drei Prüfenden (so in Hamburg, Frankfurt und Stuttgart), in Stuttgart anhand eines Praxisfalls und ohne Technik. Der mündliche Teil soll sich zumindest auf Nummer 2.1 der Anlage 1 beziehen – also auf das Wohnungseigentumsgesetz (§ 3 Absatz 3 ZertVerwV). Wie der mündliche Teil abläuft, was in der Praxis tatsächlich gefragt wird und 14 Übungsfragen mit Musterantwort findest du auf der Seite Mündliche Prüfung.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Die IHK Düsseldorf formuliert es in ihren Fragen und Antworten so: „Für die Prüfung sind regelmäßig keine Hilfsmittel zugelassen.“ Also auch keine Gesetzestexte – was du zu §§ und Fristen weißt, musst du im Kopf haben.
Geforderte Tiefe
Bei Recht, Kaufmännischem und Technik werden vertiefte Kenntnisse verlangt, bei den Grundlagen der Immobilienwirtschaft nur Grundkenntnisse (§ 1 ZertVerwV).
Nicht öffentlich
Zuhörer sind nicht zugelassen; anwesend sein dürfen nur die in § 4 Absatz 2 ZertVerwV genannten Personen, und die dürfen nicht eingreifen.

Welche Medien eingesetzt werden und wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, regelt jede IHK durch eigene Satzung (§ 6 Absatz 3 ZertVerwV). Die Aufgaben selbst werden überregional zentral erstellt – deshalb unterscheiden sich die Prüfungen zwischen den Kammern kaum.

Wann die Prüfung bestanden ist

Es gibt keine Note. § 5 Absatz 2 ZertVerwV kennt nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“ – und stellt eine Bedingung, die viele unterschätzen:

Die 50-Prozent-Regel gilt je Themenbereich

Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn der Prüfling in allen Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. Das gilt nicht im Durchschnitt, sondern in jedem einzelnen der vier Bereiche. „Mindestens“ schließt dabei die exakte Grenze mit ein: Wer in einem Bereich genau 50 Prozent der Punkte erreicht, hat auch diesen Bereich bestanden, nicht erst ab 51 Prozent.

Der mündliche Teil ist bestanden, wenn dort mindestens 50 Prozent erreicht werden. Bestanden ist die Prüfung insgesamt nur, wenn beide Teile bestanden sind.

Wer im Recht glänzt, aber die Technik schleifen lässt, fällt durch – auch bei einem sehr guten Gesamtergebnis. Wie das konkret aussieht, rechnen wir auf der Seite Wie schwer ist die Prüfung wirklich? durch.

Durchgefallen? § 6 Absatz 1 ZertVerwV ist ungewöhnlich großzügig: Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden. Wer nur den mündlichen Teil nicht bestanden hat, wiederholt bei den meisten Kammern auch nur diesen – zu einer niedrigeren Gebühr.

Der bestandene schriftliche Teil hat ein Verfallsdatum – und es ist nicht überall gleich

Wer schriftlich besteht und mündlich durchfällt, muss den schriftlichen Teil nicht noch einmal schreiben – aber nur für eine begrenzte Zeit, und die legt jede Kammer in ihrer Satzung selbst fest. Die Spanne ist beachtlich:

Wie unterschiedlich das gehandhabt wird, zeigt ein Vergleich zweier Prüfungsordnungen, die im selben Paragrafen dasselbe regeln – § 12 Absatz 2:

IHK München und Oberbayern: „Der schriftliche Teil wird während eines Zeitraums von einem Jahr … angerechnet“ – und man muss sich innerhalb dieses Jahres zur Wiederholung anmelden und sie ablegen. Bei der IHK Dresden steht im selben Paragrafen dagegen „während eines Zeitraums von zwei Jahren“. Auf zwei Jahre kommen auch die Handelskammer Hamburg (mit unbegrenzter Wiederholung des mündlichen Teils in dieser Zeit) und die IHK Nord Westfalen.

Der Wortlaut ist gleich, die Frist ist doppelt so lang. Wer den mündlichen Teil nicht besteht, sollte als Erstes diese Zahl in der Satzung seiner Kammer nachschlagen – sie entscheidet darüber, ob man die 90 Minuten noch einmal schreiben muss.

Und manche Kammern verlangen für die Wiederholung des schriftlichen Teils eine eigene, niedrigere Gebühr als für die Gesamtprüfung – bei der IHK Nord Westfalen etwa 160 Euro. Auch das lohnt einen Blick in den Gebührentarif, bevor man sich neu anmeldet.

Die Kammer muss dabei übrigens nicht dieselbe sein. In den Anmeldeformularen für die mündliche Wiederholung wird ausdrücklich abgefragt, wo der schriftliche Teil bestanden wurde – so bei der Handelskammer Bremen, der IHK Hannover, der IHK Ostthüringen zu Gera und der IHK Schleswig-Holstein, jeweils mit einem Auswahlfeld für die Kammer. Ein anderswo bestandener schriftlicher Teil wird also anerkannt. Kläre das trotzdem vorher mit der Kammer, bei der du antreten willst.

Wo und wie man sich anmeldet

Die Prüfung kann nach § 2 Absatz 1 ZertVerwV vor jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet. Man ist nicht an die Kammer des eigenen Bezirks gebunden: Wenn die IHK nebenan früher einen freien Termin hat oder weniger verlangt, kann man dorthin.

Angeboten wird die Prüfung von vielen, aber nicht von allen Kammern – und wo sie angeboten wird, oft mehrfach im selben Bundesland. In Hessen etwa prüfen fünf: Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Gießen-Friedberg, Kassel-Marburg und Wiesbaden. Es lohnt sich also, vor der Anmeldung zwei oder drei Kammern in erreichbarer Entfernung zu vergleichen – bei Gebühr wie bei Terminlage.

  1. Kammer und Termin suchen. Die Termine stehen auf den Seiten der jeweiligen IHK, meist unter „Sachkundeprüfungen“ oder „Zertifizierter Verwalter“. Üblich sind drei bis fünf Termine im Jahr je Kammer.
  2. Online anmelden – mit der persönlichen E-Mail-Adresse. Fast alle Kammern nutzen dasselbe Onlineformular. Die Anmeldung läuft erst, wenn ein Bestätigungslink in der automatischen E-Mail angeklickt wurde – vielerorts muss das innerhalb von 24 Stunden geschehen, sonst verfällt der Platz.
    Wichtig, und für viele eine böse Überraschung: Mehrere Kammern akzeptieren keine Sammeladressen. Die IHK zu Leipzig schreibt ausdrücklich, dass Adressen wie info@firma.de nicht angenommen werden. Bei der IHK München und Oberbayern wurde eine Anmeldung mit einer info@-Adresse abgelehnt, mit der Begründung: „Bitte aus datenschutzrechtlichen Gründen eine persönliche E-Mail-Adresse angeben.“ Sie musste mit einer persönlichen Adresse (vorname.nachname@…) wiederholt werden. Melde dich also gleich persönlich an – und sorge dafür, dass du am Prüfungstag mobilen Zugriff auf das Postfach hast. Einladung und Bescheide kommen per Mail.
  3. Anmeldeschluss beachten. Er liegt je nach Kammer zwei Wochen bis gut einen Monat vor dem Termin – bei der IHK Berlin rund zwei bis drei Wochen, bei der IHK Koblenz rund drei, bei der IHK Frankfurt rund vier, bei der IHK Schwaben genau einen Monat.
  4. Zwei Stufen abwarten – der geklickte Link ist noch keine Anmeldung. Zuerst bestätigst du nur deine E-Mail-Adresse. Danach prüft ein Sachbearbeiter die Anmeldung inhaltlich, und erst dann kommt die eigentliche Anmeldebestätigung. Bei der IHK München und Oberbayern lagen zwischen Anmeldung und Bestätigung im Sommer 2026 rund drei Werktage; eine abgelehnte Anmeldung war nach zwei Werktagen beschieden. Verbindlich ist der Termin also erst mit der schriftlichen Bestätigung der Kammer – rechne mit einigen Tagen und melde dich nicht auf den letzten Drücker an.
  5. Kostenübernahme klären. Zahlt der Arbeitgeber, verlangen die Kammern ein eigenes Gebührenübernahmeformular – bei der IHK zu Leipzig unterschrieben und im Anmeldeprozess hochgeladen. Fehlt es, wirst du als Selbstzahler geführt, und das Geld muss später über die Lohnbuchhaltung zurück. Beachte auch, wann gezahlt wird: Manche Kammern schicken einen Gebührenbescheid nach, bei anderen ist die Gebühr schon mit der Anmeldung fällig.
Zwei Dinge, die man vorher wissen sollte

Termine können ausfallen. Die Handelskammer Hamburg schreibt es offen auf ihre Seite: Liegen für einen Termin nicht genügend Anmeldungen vor, behält sie sich vor, ihn auch kurzfristig abzusagen. Wer auf einen bestimmten Monat angewiesen ist, sollte einen Puffer einplanen. Immerhin: Sagt die Kammer ab, wird eine bereits gezahlte Gebühr erstattet – die IHK Hannover sichert das in ihren Anmeldebedingungen ausdrücklich zu.

Und die Plätze sind knapp – knapper, als man denkt. Bei der IHK Schwaben waren im September 2026 vier der fünf Jahrestermine ausgebucht, übrig blieb der im November; bei der SIHK zu Hagen war der Novembertermin belegt, während die Termine für 2027 schon standen. Wer einen festen Zeitpunkt im Kopf hat – etwa weil eine Eigentümerversammlung ansteht, in der die Bestellung beschlossen werden soll – muss faktisch ein halbes Jahr vorher planen, nicht einen Monat.

Was die Prüfung kostet

Jede IHK setzt ihre Gebühr selbst fest – und die Unterschiede sind viel größer, als die meisten erwarten. Für dieselbe Prüfung, mit denselben zentral erstellten Aufgaben, reicht die Spanne von 166 bis 430 Euro. Zwischen der günstigsten und der teuersten der hier genannten Kammern liegen 264 Euro – die teuerste kostet mehr als das Zweieinhalbfache der günstigsten.

KammerVollprüfungWiederholung mündlichStand
SIHK zu Hagen166 €–2026
IHK Düsseldorf224 €136 €ab 01.01.2026
IHK Ostthüringen zu Gera237 €205 €2026
IHK Karlsruhe240 €145 €ab 03.06.2026
IHK Koblenz242 €121 €2026
IHK Braunschweig245 €170 €2026
IHK Kassel-Marburg246 €76 €2026
IHK Region Stuttgart250 €150 €2026
IHK Schleswig-Holstein250 €130 €2026
IHK Hochrhein-Bodensee265 €151 €2026
IHK Schwaben270 €130 €2026
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld290 €170 €2026
IHK Dresden290 €190 €2026
IHK Wiesbaden290 €120 €Februar 2025
IHK Nord Westfalen293 €166 €2026
Handelskammer Hamburg300 €155 €2026
IHK Frankfurt am Main305 €205 €2026
IHK Rhein-Neckar310 €–2026
IHK zu Leipzig316 €207 €2026
IHK Pfalz320 €160 €ab September 2026
IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim320 €150 €ab 01.04.2026
Handelskammer Bremen332 €145 €2026
IHK Nürnberg für Mittelfranken340 €195 €September 2022
IHK Hannover343 €260 €2026
IHK Berlin360 €280 €ab Prüfungstermin Mai 2026
IHK Magdeburg370 €240 €Gebührentarif ab 2025
IHK München und Oberbayern400 €230 €ab 01.01.2026
IHK Saarland430 €100 €Gebührenordnung 01.06.2019

Die Kammernamen führen direkt auf die jeweilige Informations- und Anmeldeseite. Alle Beträge haben wir am 14. September 2026 an der Quelle geprüft. Diese Übersicht ist nicht vollständig – viele Kammern nennen ihre Gebühr nicht auf der Informationsseite, sondern nur im Gebührentarif. Fehlt deine Kammer, oder hat sich ein Betrag geändert? Schreib uns kurz – wir pflegen die Liste.

Nicht jede Kammer, die informiert, prüft auch selbst

Manche IHKs haben eine Informationsseite, nehmen die Prüfung aber nicht (mehr) ab und verweisen weiter. Die IHK Reutlingen etwa schreibt, dass sie derzeit keine Prüfungstermine mehr anbietet, und verweist auf die IHK Region Stuttgart. Die IHK Köln bietet die Prüfung ebenfalls nicht selbst an – ihre eigene Seite zum Thema verweist Kölner Verwalter auf die IHK Düsseldorf, die IHK Bonn/Rhein-Sieg oder die IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld.

Ähnlich ist es bei der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim: „Wir selbst bieten die Prüfungen nicht an“, heißt es dort wörtlich, mit Verweis auf die Handelskammer Bremen, die IHK Hannover, die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld oder die IHK Nord Westfalen. Die IHK Chemnitz informiert zwar über die Zertifizierung, nennt aber keinen eigenen Termin und verweist pauschal auf „die IHK Ihrer Wahl“. Vor der Anmeldung lohnt deshalb der Blick, ob die Kammer aktuell eigene Termine ausschreibt – nicht nur, ob sie eine Seite dazu hat.

Daraus folgt etwas Praktisches

Weil die Prüfung nach § 2 Absatz 1 ZertVerwV vor jeder IHK abgelegt werden darf, die sie anbietet, ist die Kammer frei wählbar – und damit auch die Gebühr. Wer in München wohnt und die Prüfung in Hagen schreibt, zahlt 234 Euro weniger; selbst zwischen München und dem nahen Schwaben sind es 130 Euro. Ob sich das nach Abzug von Fahrt und Übernachtung lohnt, muss jeder selbst ausrechnen – wissen sollte man es aber.

Ein Hinweis zur Benennung: In den Gebührenordnungen mehrerer Kammern heißt der mündliche Teil „praktischer Prüfungsteil“ – so bei der IHK Düsseldorf („Teilprüfung, nur praktischer Teil“) und bei der IHK München. Gemeint ist derselbe mündliche Teil nach § 3 Absatz 3 ZertVerwV, nicht etwa eine zusätzliche praktische Aufgabe.

Die Spalte „Wiederholung mündlich“ meint überall die reine Wiederholung des mündlichen Teils – bei den meisten Kammern der einzige Fall, denn wer nur die schriftliche Prüfung nicht besteht, wiederholt auch nur die schriftliche. Die IHK Saarland ist hier ein Sonderfall: Dort kostet die schriftliche Wiederholung 330 Euro – fast so viel wie die gesamte Erstprüfung –, während die mündliche Wiederholung mit 100 Euro in der Tabelle steht.

Hinzu kommen bei den meisten Kammern Rücktrittsgebühren – und die greifen ausdrücklich auch im Krankheitsfall:

Die Bandbreite ist also erheblich: Bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld kostet ein Rücktritt bis zum Anmeldeschluss gar nichts, bei der IHK Dresden in den letzten zwei Wochen die volle Gebühr. Wer weiß, dass ein Termin wackelt, sollte die Rücktrittsregel seiner Kammer kennen, bevor er bucht – und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Eine Zweitschrift der Bescheinigung, falls das Original abhandenkommt, kostet 30 Euro (Schwaben, Dresden) bis 46 Euro (Koblenz).

Zwei Anmerkungen zur Tabelle: Die Werte für München stehen nicht auf der Informationsseite, sondern in der Gebührenübersicht ab 01.01.2026. Und die SIHK zu Hagen sowie die IHK Rhein-Neckar nennen nur einen Betrag für die Prüfung, keine gesonderte Gebühr für die Wiederholung des mündlichen Teils.

Bitte prüfe die Beträge immer bei der Kammer, bei der du dich tatsächlich anmeldest. Die Angaben hier sind Anhaltspunkte mit Datum, keine Gebührenordnung – und sie ändern sich spürbar: In München ist die Gebühr zum 01.01.2026 von 350 auf 400 Euro gestiegen, in Berlin im Mai 2026 von 330 auf 360 Euro.

Was nach bestandener Prüfung passiert

Die IHK stellt nach § 6 Absatz 2 ZertVerwV eine Bescheinigung nach dem amtlichen Muster der Anlage 2 aus. Zertifizierter Verwalter nennen darfst du dich mit dem Bestehen der Prüfung; die Bescheinigung der IHK dient als Nachweis – eine Eintragung in ein Register oder eine Erneuerung ist nicht vorgesehen. Die Bescheinigung gilt unbefristet.

Wer nicht bestanden hat, bekommt einen Bescheid, in dem ausdrücklich auf die Möglichkeit der Wiederholung hinzuweisen ist.

Und danach beginnt die Weiterbildungspflicht

Die Zertifizierung ersetzt die Weiterbildung nach § 15b MaBV nicht. Beides gilt nebeneinander: Die Prüfung legst du einmal ab, die Weiterbildung umfasst danach fortlaufend 20 Zeitstunden in jeweils drei Jahren. Was das konkret bedeutet, steht in unserer Kursinformation zur Weiterbildung.

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Wie schwer ist die Prüfung wirklich?50 Fragen, 80 Punkte – und die Regel, an der viele scheitern. Die vier ThemenbereicheDer vollständige Prüfungskatalog der Anlage 1 mit Gewichtung. So bereitet man sich vorEin Lernplan, der der Punkteverteilung folgt statt dem Bauchgefühl. Die mündliche PrüfungAblauf, Themen aus fünf Prüfungen und 14 Fragen mit Musterantwort. 25 ÜbungsfragenKostenlos und ohne Anmeldung, jede Antwort einzeln erklärt. Die Weiterbildungspflicht danach20 Stunden in drei Jahren – was nach der Prüfung weiter gilt.