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Weiterbildungsnachweis für Verwalter nach § 15b MaBV: Fragen und Antworten
Hier beantworten wir kurz die wichtigsten Fragen zum Weiterbildungsnachweis. Die vollständige Übersicht mit allen Einzelheiten steht auf der Seite zur Weiterbildungspflicht.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden muss ich nachweisen?
Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter müssen 20 Zeitstunden Weiterbildung in drei Kalenderjahren nachweisen. Die genauen Voraussetzungen stehen auf der Seite zur Weiterbildungspflicht.
Wer ist von der Weiterbildungspflicht betroffen?
Betroffen sind gewerbliche Wohnimmobilienverwalter mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO und ihre Beschäftigten, die unmittelbar bei der Verwaltung mitwirken. Im Zweifel kläre das mit deiner zuständigen Behörde.
Was leistet der Nachweis bei VerwalterFit?
Mit dem Professional-Paket erhältst du die Lernerfolgskontrolle zu allen Modulen und einen Teilnahme- und Zeitnachweis als PDF, zum Drucken und Speichern, signiert mit fortlaufender Nummer. Im Basis-Paket siehst du den Nachweis nur als Vorschau ohne Lernerfolgskontrolle.
Ist VerwalterFit ein anerkannter Anbieter?
Nein. Eine staatliche Anerkennung oder Zulassung von Weiterbildungsanbietern sieht das Gesetz nicht vor; VerwalterFit ist außerdem kein zugelassener Fernlehrgang. Der Nachweis bestätigt Teilnahme und Zeit, er ist keine Anerkennung durch eine Stelle. Ob er für deine Pflicht ausreicht, klärst du am besten mit deiner zuständigen Behörde.
Zählt der Prüfungstrainer als Weiterbildung?
Der Prüfungstrainer dient der Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Den Zeitnachweis nach § 15b MaBV gibt es bei VerwalterFit mit dem Professional-Paket, die Prüfungsvorbereitung allein ersetzt ihn nicht.