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Die vier Themenbereiche – was konkret drankommt
Der Prüfungsstoff ist vollständig in der Anlage 1 zur Prüfungsverordnung aufgezählt: 38 Themen in vier Bereichen. Hier stehen sie alle – mit den Punkten, die auf jeden Bereich entfallen, und der Tiefe, in der sie geprüft werden.
Der Prüfungsstoff steht im Gesetz – und ist abschließend
Das ist die gute Nachricht bei dieser Prüfung: Was drankommen darf, ist vollständig aufgezählt. § 1 ZertVerwV erklärt die Sachgebiete der Anlage 1 zum Prüfungsgegenstand, und diese Anlage nennt 38 Einzelthemen in vier Bereichen. Darüber hinaus darf nicht geprüft werden.
Unterschiedlich ist nur die verlangte Tiefe. § 1 Satz 2 ZertVerwV: Bei den Bereichen Recht, Kaufmännisches und Technik sind vertiefte Kenntnisse erforderlich, bei den Grundlagen der Immobilienwirtschaft genügen Grundkenntnisse.
| Themenbereich | Fragen | Punkte | nötig | Tiefe |
|---|---|---|---|---|
| 1 · Grundlagen der Immobilienwirtschaft | 5 | 8 | 4 | Grundkenntnisse |
| 2 · Rechtliche Grundlagen | 25 | 40 | 20 | vertieft |
| 3 · Kaufmännische Grundlagen | 9 | 14 | 7 | vertieft |
| 4 · Technische Grundlagen | 11 | 18 | 9 | vertieft |
| Summe | 50 | 80 | 40 |
Die Anlage 1 zählt die Themen nur auf, sie gewichtet sie nicht. Die Einordnung als Schwerpunkt, mittel oder Randthema auf dieser Seite folgt dem DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022), der zu jedem Thema eine Stundenempfehlung und eine Prüfungstiefe angibt. Er ist eine Empfehlung an die Kammern, kein Gesetz – aber der beste verfügbare Anhaltspunkt dafür, worauf die Aufgaben zielen.
1 · Grundlagen der Immobilienwirtschaft
5 Fragen · 8 Punkte · mindestens 4 nötig. Es ist der kleinste Bereich – und der einzige, in dem laut § 1 ZertVerwV nur Grundkenntnisse verlangt werden. Die Fragen sind entsprechend einführend.
Genau weil dieser Bereich so klein ist, ist er gefährlich: Von acht Punkten brauchst du vier. Schon zwei unglücklich beantwortete Fragen bringen die Hürde ins Wanken – während in Bereich 2 vier Fehlpunkte nicht weiter auffallen. Ein Nachmittag reicht hier meist völlig; ihn zu überspringen, ist trotzdem keine gute Idee.
Praktischer Schwerpunkt ist 1.2, die Versicherungen: Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Frage, welche Police welche Schäden deckt. § 19 Absatz 2 Nummer 3 WEG macht die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung.
2 · Rechtliche Grundlagen
25 Fragen · 40 Punkte · mindestens 20 nötig. Das ist die Hälfte der Prüfung. Innerhalb dieses Bereichs liegt der Schwerpunkt eindeutig auf 2.1, dem Wohnungseigentumsgesetz. Es umfasst neun Unterthemen, die der DIHK-Rahmenplan alle in der höchsten Prüfungstiefe einordnet. Auch der mündliche Teil bezieht sich nach § 3 Absatz 3 ZertVerwV „zumindest“ auf 2.1.
Wer seine Lernzeit nach Ertrag verteilt, verbringt gut die Hälfte davon mit 2.1. Die Themen hängen zusammen und lassen sich gut in dieser Reihenfolge lernen: Wie entsteht Wohnungseigentum (2.1.1), was steht in der Teilungserklärung (2.1.2), wer ist die Gemeinschaft (2.1.3), wie stehen Eigentümer und Gemeinschaft zueinander (2.1.4/2.1.5), wie wird beschlossen (2.1.6), und wer ist der Verwalter mit welchen Rechten und Pflichten (2.1.7–2.1.9).
Das Mietrecht überrascht viele: Es steht im Katalog, wird aber nur in geringer Tiefe geprüft – der zertifizierte Verwalter ist ein WEG-Verwalter, kein Mietverwalter. Umgekehrt sind Heizkostenverordnung und Trinkwasserverordnung zwar formal „sonstige Rechtsgrundlagen“, im Alltag aber Dauerbrenner und entsprechend prüfungsrelevant.
3 · Kaufmännische Grundlagen
9 Fragen · 14 Punkte · mindestens 7 nötig. Der Bereich zerfällt sauber in zwei Hälften: allgemeines Rechnungswesen (3.1) als Randthema und das WEG-spezifische Geldwesen (3.2) als Schwerpunkt. Rechenaufgaben sind hier wahrscheinlicher als anderswo.
Die drei Schwerpunktthemen sind genau die, an denen sich im Berufsalltag der Streit entzündet: Erhaltungsrücklage und Sonderumlage (wann welche, wer beschließt, wie wird sie ausgewiesen), Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan nach § 28 WEG samt dem seit der Reform hinzugekommenen Vermögensbericht, und Hausgeld und Mahnwesen einschließlich der Frage, wer eigentlich klagt.
Wichtig für die Vorbereitung: Seit der WEG-Reform wird über Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beschlossen, nicht mehr über „die Jahresabrechnung“ als Ganzes. Aufgaben, die auf diese Unterscheidung zielen, sind beliebt.
4 · Technische Grundlagen
11 Fragen · 18 Punkte · mindestens 9 nötig. Es ist der zweitgrößte Bereich – und derjenige, der kaufmännisch oder juristisch geprägten Prüflingen am häufigsten zum Verhängnis wird. Mit 18 Punkten bringt er mehr als das Kaufmännische mit 14.
Erwartet wird kein Bauingenieurwissen. Die Schwerpunkte liegen dort, wo der Verwalter haftet oder beschließen lassen muss: Verkehrssicherungspflichten (4.4) – Streu- und Räumpflicht, Beleuchtung, Spielplatz, Baumkontrolle, Delegation und ihre Grenzen; Erhaltungsplanung (4.5) – wann eine Maßnahme Erhaltung und wann bauliche Veränderung ist; und energetische Sanierung (4.6) mit den Beschlussmehrheiten aus §§ 20, 21 WEG.
Baustoffe, Haustechnik, barrierefreier Umbau und Dokumentation sind dagegen Randthemen im Sinne der Prüfungstiefe. Ganz weglassen darf man sie wegen der 50-Prozent-Hürde in diesem Bereich trotzdem nicht.
Bereich 4 wird zuletzt gelernt und deshalb oft gar nicht. Weil hier aber 18 Punkte liegen und mindestens 9 erreicht werden müssen, kippt die ganze Prüfung an dieser Stelle – auch bei einem makellosen Ergebnis im Recht. Auf der Seite Wie schwer ist die Prüfung wirklich? ist dieser Fall durchgerechnet.
Zum Ausprobieren
Zwei Lernelemente passen zu den Themenbereichen auf dieser Seite: der Abstimmungs-Simulator zu den rechtlichen Grundlagen und „Gefahren finden“ zu den technischen Grundlagen. Beide sind kostenlos und ohne Anmeldung.
Alle vier Bereiche, 25 Fragen, kostenlos
Die Übungsfragen sind nach denselben vier Bereichen sortiert wie die Prüfung. So siehst du nach einer Viertelstunde, welcher dein schwächster ist – und der entscheidet.
Die Vollversion enthält über 1.000 Fragen, verteilt nach der Gewichtung der Prüfung – für einmalig 39 €, ohne Abo. Dazu kommen die 21 Lernmodule mit Lektionen und interaktiven Elementen, aus denen du gezielt die Themen wählst, die dir noch fehlen.Stand dieser Seite: 14. September 2026. Die Sachgebiete sind die amtliche Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV (BGBl. I 2021, 5184 f.); amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei. Die Einordnung der Einzelthemen als Schwerpunkt, mittel oder Randthema folgt dem DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) und ist eine Orientierung, keine Zusage über den Inhalt einer konkreten Prüfung.